Eine Kontrast- oder Dämmerungssehen-Prüfung wird häufig im Rahmen von augenärztlichen Führerscheingutachten durchgeführt. Dabei testen wir das Erkennen von Sehzeichen in einer dunklen Umgebung. Zunächst ohne Blendung, anschließend mit Blendung. Je nach Führerscheinklasse gibt es von der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft bestimmte Anforderungen an das Kontrast- und Dämmerungssehen. Diese können genau von uns dokumentiert werden. Trübungen der Hornhaut oder der Linse, Erkrankungen des Sehnervs oder der Netzhaut sowie unkorrigierte Fehlsichtigkeiten können eine Störung des Kontrast- und Dämmerungssehens hervorrufen. Deshalb werden die Augen bei einem Gutachten immer auch ausführlich auf vorliegende Erkrankungen untersucht.
Genauere Informationen zur Prüfung des Kontrast- und Dämmerungssehens können Sie auch in dieser Übersicht der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft oder in dieser Broschüre zu Fahreignungsbegutachtung für den Straßenverkehr lesen.
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